Jörg Schnibbe Fördertechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

– für den Verkauf von gebrauchten Maschinen –

1. Allgemein

 

Der Verkauf der von uns angebotener gebrauchter Maschinen (in der Regel Gartengeräte, Land- oder Baumaschinen) erfolgt ausschließlich unter Anwendung unserer vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gleich ob abweichend, entgegenstehend oder ergänzend, werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Schriftform des Kaufvertrages; keine verbindliche Reservierung

a) Kaufverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien auf demselben Vertragsformular.

b) Es gelten neben diesen AGB nur die im Kaufvertrag schriftlich aufgenommenen Regelungen. Weitere Absprachen bestehen nicht bzw. sind nicht verbindlich.

c) Reservierungen gebrauchter Maschinen sind auch bei schriftlicher Reservierung stets unverbindlich. Im Falle anderweitiger Verkaufsmöglichkeit sind wir berechtigt, eine bereits reservierte Maschine anderweitig zu verkaufen. Schadensersatzansprüche des reservierenden Kaufinteressenten entstehen dadurch nicht und sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

3. Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsverbot

a) Der Kaufpreis und die für vereinbarte Nebenleistungen vereinbarten Preise sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig und zu zahlen. Der Ausstellung einer Rechnung bedarf es für die Fälligkeit des Kaufpreises nicht. Wird bei Übergabe der gebrauchten Maschine und Entgegennahme des Kaufpreises dem Kunden keine Rechnung ausgestellt, senden wir diese im Nachgang der Übergabe unaufgefordert auf dem Postweg nach.

b) Der Verkauf erfolgt grundsätzlich gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises. Wird entgegen unserer üblichen Verkaufspraxis Ratenzahlungen vereinbart, bedarf diese Vereinbarung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

c) Die verkaufte Maschine bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

d) Gegen unsere Kaufpreis- und sonstigen Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. e) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.

 

4. Liefertermine, Abnahme und Liefer- bzw. Abnahmeverzug

a) Liefertermine, Abnahmetermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.

b) Möchte der Käufer wegen Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist vom Vertrag zurücktreten, muss er dem Verkäufer nach Überschreitung des Liefertermins bzw. Ablauf der vereinbarten Lieferfrist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Als angemessen gilt dabei im Regelfall eine Frist von zwei Wochen ab Zugang der Fristsetzung.

c) Geht der Kaufgegenstand nach Vertragsschluss, aber vor Übergabe an den Käufer bei uns durch Zufall unter und wird die Lieferung dadurch unmöglich, werden wir von unserer Frist zur Lieferung frei, wie auch der Käufer von der Pflicht zur Kaufpreiszahlung frei wird.

d) Kommt der Käufer bei einem verbindlich vereinbarten Liefertermin mit der Abnahme der verkauften Sache in Verzug, haften wir bei Verschlechterung oder zufälligem Untergang der verkauften Sache entgegen der Regelung in Ziff. 4. c) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verschlechterungen oder zufälligem Untergang der Kaufsache, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleibt der Käufer zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall des vollständigen Untergangs der Sache.

 

5. Haftung vor Abnahme der Kaufsache und für sonstige Schäden

a) Die Haftung des Verkäufers für Schäden aus und im Zusammenhang mit dem Verkauf richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Der Verkäufer haftet dabei der Höhe nach unbegrenzt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) Der Verkäufer haftet zudem der Höhe nach unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen.

d) Für sonstige Schäden wird die Haftung des Verkäufers aus dem Kaufvertrag für einfache Fahrlässigkeit begrenzt auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Sinn und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhalt der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

e) Die Haftungsregelungen in Ziff. 5. gelten nicht für Mängel der Kaufsache. Die Haftung bei Mängeln der Kaufsache richtet sich nach Ziff. 6. dieser AGB.

 

6. Haftungsbeschränkung für Sachmängel

a) Die Rechte des Käufers bei Mängeln beschränken sich auf Nacherfüllung durch den Verkäufer. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten.

b) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.

c) Ansprüche wegen Sachmängeln sind bei uns schriftlich geltend zu machen.

d) Kosten für vom Käufer ohne vorherige Rücksprache mit uns durchgeführte Reparaturen werden nicht übernommen.

 

7. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

8. Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.